Schwangerschaftsvorsorge
Wir gratulieren und freuen uns mit Ihnen!
LEISTUNGEN
Individuell und Persönlich
Wir möchten Ihnen und Ihrem Baby in den nächsten Monaten hilfreich zur Seite stehen und wollen Sie unterstützen. Alle Schwangeren erhalten durch die gesetzliche Krankenversicherung eine Basisversorgung. Mit der Weiterentwicklung des medizinischen Wissens sind zusätzliche Untersuchungen möglich geworden, die die Schwangerenvorsorge verbessern können. Diese zusätzlichen Leistungen sind Empfehlungen internationaler Leitlinien. Wir passen unsere Empfehlungen ständig diesen neuesten Entwicklungen an.

Einige gesetzliche Krankenkassen haben eigene Baby-Programme entwickelt, um ihren schwangeren Versicherten einen Teil dieser verbesserten Leistungen zu bieten. Unsere Praxis ist Kooperationspartner mit allen gesetzlichen Krankenkassen, die diese Zusatzverträge anbieten. Wir prüfen gerne, ob Ihre Krankenkasse ein Zusatzprogramm für Sie bereithält.
Im Folgenden wollen wir Sie über Leistungen in der Schwangerschaftsvorsorge informieren, die zum Teil von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden, zum Teil als Zusatzleistung durch uns angeboten werden.
LEISTUNGEN
Unsere Leistungen für Schwangere

Screening auf Infektionskrankheiten
Ein Screening auf Toxoplasmose, Zytomegalie und Ringelröteln kann durch eine Blutuntersuchung durchgeführt werden. Bei dieser Blutuntersuchung wird der Antikörperstatus bestimmt, der zeigen kann, ob ein Immunschutz besteht. Oben genannte Infektionen können Schäden beim ungeborenen Kind hervorrufen.
Erweitertes Ersttrimesterscreening
Nach den Mutterschaftsrichtlinien ist ein erstes Ultraschall-Screening zwischen der 9. bis 12. Schwangerschaftswoche vorgesehen. Wenn dieses unauffällig ist, ist das zweite Ultraschallscreening zwischen der 19. bis 21. Schwangerschaftswoche und ein drittes Ultraschallscreening zwischen der 29. bis 32. Schwangerschaftswoche.
Das erweiterte Ersttrimesterscreening wird zwischen der 11+0 bis 13+6 Schwangerschaftswoche durchgeführt. Bei dieser Untersuchung wird ein umfangreicher Frühultraschall des Embryos in Kombination mit einer Blutuntersuchung durchgeführt. In diesen Schwangerschaftswochen können bereits wesentliche Auffälligkeiten des Embryos entdeckt werden, die Hinweise auf genetische Erkrankungen bringen können. Schwangerschaftsalter, evtl. Mehrlingsschwangerschaft, Messung der Nackenfalte, Alter der Schwangeren, ethnische Zugehörigkeit, evtl. Raucherstatus sowie Höhe der Blutwerte von PAPP-A und ß-HCG sind Einflussgrößen, die in eine Risikoberechnung einfließen. Bei dieser Berechnung wird das Risiko für das Auftreten einer Trisomie 21,13 oder 18 berechnet. Sollte das Risiko auffällige Werte ergeben, wird eine weitere Abklärung empfohlen.


NIPT auf Trisomien
Mit einem selektiven Bluttest auf Trisomie 21, 13 und 18 kann in begründeten Fällen gezielt nach diesen chromosomalen Auffälligkeiten gesucht werden. Der NIPT auf Trisomien ist hierbei eine Screening-Untersuchung, es ersetzt keine Fruchtwasserpunktion. Die Häufigkeit chromosomaler Fehlbildungen liegt bei 0,4% und ca. 3 % körperlicher Fehlbildungen bei der Entbindung. Daher sollte der NIPT-Test auf Trisomien nie ohne einen Ultraschall durchgeführt werden. Die Verlässlichkeit des NIPT ist hier sehr hoch. Bei einem unauffälligen Ergebnis ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Embryo in Hinblick auf die Trisomien 21, 13 und 18 gesund ist, mehr als 99%.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Praxis. In unserer Praxis sind alle Ärztinnen qualifiziert, das Ersttrimester-Screening und den NIPT -Test auf Trisomien durchzuführen.
Zweites Ultraschallscreening
Nach den Mutterschaftsrichtlinien ist zwischen der 19. bis zur 21. Schwangerschaftswoche ein Ultraschallscreening vorgesehen. Hierbei hat die Schwangere das Wahlrecht zwischen einem Basis Ultraschall, bei dem nur die Basismaße des Fetus untersucht werden, oder sie wählt den erweiterten Ultraschall 2b, bei dem der Fetus vom Kopf bis zu den Extremitäten ausführlich untersucht wird. Dieser Ultraschall ersetzt nicht den Ultraschall nach DEGUM II-III, der bei entsprechend qualifizierten Ärzten durchgeführt wird und immer einer Indikation bedarf.
In unserer Praxis sind alle Ärztinnen qualifiziert, den erweiterten US2b durchzuführen.


Screening auf Gestationsdiabetes
Allen Schwangeren wird das Screening auf Gestations- oder Schwangerschafts-diabetes angeboten. Der Test wird mit einer 50g Glucose Lösung in unserer Praxis durchgeführt. Die Schwangeren müssen nicht nüchtern sein und sollen während der einstündigen Wartezeit die Praxis nicht verlassen. Bei einem auffälligen Testergebnis werden die Schwangeren in einer diabetischen Schwerpunkts-Praxis mitbehandelt.
Rhesus NIPT
Durch eine Blutuntersuchung mit dem Rh-NIPT kann bei Rh-negativen Schwangeren der Rhesus-Status des ungeborenen Kindes untersucht werden. 40% der Rh-negativen Schwangeren benötigen keine Rh-Prophylaxen, damit werden pro Jahr ca 51.000 Rhesus-AK Spritzen unnötig. Auch hier ist wichtig zu wissen, dass bei diesem NIPT das alleinige Merkmal auf den Rhesus-Faktor geprüft wird.


Beta-Streptokokken Abstrich
Die Beta-Streptokokken lassen sich bei 16% der Schwangeren in der Vagina nachweisen. Diese Bakterien können frühzeitige Wehen, einen vorzeitigen Balasensprung oder eine Infektion des Kindes unter der Geburt hervorrufen. Ein bakterieller Abstrich vor der Geburt und eine vorsorgliche Antibiotikatherapie unter der Geburt kann mögliche schwere Infektionen des Kindes weitgehend verhindern.
Hebammenhilfe
Es ist ratsam, sich früh um Hebammenhilfe zu kümmern. Unter www.HebRech.de findet man entsprechende Ansprechpartner.
